ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Lost in St.Pauli GmbH zustande. Die Lost in St.Pauli GmbH im weiteren Verlauf auch „Betrieb“ genannt steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Lost in St.Pauli GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Lost in St.Pauli GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen der Lost in St.Pauli GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lost in St.Pauli GmbH beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Lost in St.Pauli GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartment/s bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Lost in St.Pauli GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Lost in St.Pauli GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Lost in St.Pauli GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können von Lost in St.Pauli GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apatments, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Lost in St.Pauli GmbH dem zustimmt.
5. Rechnungen der Lost in St.Pauli GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Lost in St.Pauli GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Lost in St.Pauli GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Lost in St.Pauli GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Die Lost in St.Pauli GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Lost in St.Pauli GmbH aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Betriebes
1. Buchungen sind bis 14 Tage vor Anreisetag kostenfrei stornierbar. Spätere Stornierungen werden mit 100 % des Gesamtbetrages berechnet. Bei Nichtanreise sind wir berechtigt 100 % der Gesamtsumme zu berechnen.
2. Sofern zwischen der Lost in St.Pauli GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Lost in St.Pauli GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments wird die Lost in St.Pauli GmbH die eingesparten Aufwendungen
anrechnen.
4. Der Lost in St.Pauli GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist daie Lost in St.Pauli GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Lost in St.Pauli GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Lost in St.Pauli GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Lost in St.Pauli GmbH ist außerdem berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Ferner ist die Lost in St.Pauli GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Betieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• der Lost in St.Pauli GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betriebes zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Betriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Ergänzende Sonderregelung von Covid-19, Pandemiesituation und höherer Gewalt:
Die Reservierungen für Apartmentaufenthalte erfolgen auf Grundlage der jeweils aktuellen Corona-Schutz-Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem aktuellen Infektionsschutzgesetz. Die Lost in St.Pauli GmbH wird die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere für Gesundheitsschutz, Abstandsregeln und Hygiene, in geeigneter Form umsetzen und die Gäste vor Antritt des Aufenthaltes darüber informieren. Sollten Beschränkungen für die Anzahl der Aufenthalte durch das Land erlassen werden, kann der Betrieb nach freiem Ermessen reservierte Aufenthalte absagen bzw. mit dem Gast eine Umbuchung vereinbaren. Bei Absage von reservierten Aufenthalten durch den Betrieb steht dem Gast die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Gastes aus dem entgangenen Aufenthalt bestehen nicht.
Aufgrund der sich häufiger ändernden Rahmenbedingungen rund um Covid-19, finden Sie auf unserer Website stets die aktuellen Hygienemaßnahmen und Geschäftsbedingungen, die am Anreisetag gelten. Diese können sich aufgrund der Pandemie auch noch nach Ihrem Vertragsabschluss ändern.
VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der Lost in St.Pauli GmbH spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Lost in St.Pauli GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 70 € in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr können 100 %. des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden wer-den hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Betrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Betriebes
1. Lost in St.Pauli GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betriebes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betriebes auftreten, wird die Lost in St.Pauli GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Lost in St.Pauli GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises, höchstens 3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Betrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Betriebes gelten vor-stehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betriebes.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Betriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betriebes.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.